Testament, Erbschaftssteuer, Erbfall
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen. In diesem Bereich besteht vor allem bei der Planung und Gestaltung der künftigen Vermögensnachfolge beratungsbedarf. Gleiches gilt für den Eintritt des Erbfalles und die Regelung des Nachlasses.
Vermögensnachfolge:
Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig geplant und geregelt werden, so daß Angehörige oder nahestehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft Bestand haben.
Gesetzliche Erbfolge und Testament:
Sofern keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall automatisch das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird oftmals eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht. Eine Möglichkeit hierzu bietet das sogenannte "Berliner Testament". Allerdings gibt es auch andere individuelle Möglichkeiten der testamentarischen Regelung, die im Einzelfall oft besser sein können, als das "Berliner Testament".
Erbschaftsteuer:
Die Planung der Vermögensnachfolge muss stets die anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer mit berücksichtigen. Allerdings sollte die Gestaltung der Vermögensnachfolge nicht alleine von den steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern vor allem von den gewünschten erbrechtlichen Folgen bestimmt werden. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist es sinnvoll, die im Abstand von zehn Jahren immer wieder in voller Höhe zur Verfügung stehenden Steuerfreibeträge, durch eine gezielte Auswahl der erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ganz auszunutzen. Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang über die Nachteile des "Berliner Testaments" beraten.
Eingetretener Erbfall:
Im Fall der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Oftmals werden Ansprüche auf Herausgabe der Erbschaft, auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Weiterhin können sich Schenkungen des Erblassers auf Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche auswirken. Sofern erforderlich, wird ein Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung beantragt. Ein Erbschein wird gegebenenfalls zur Vorlage beim Grundbuchamt oder bei Banken benötigt, sobald die Vermögenswerte des Erblassers übertragen werden sollen.
Herr Rechtsanwalt Wolfrum ist Fachanwalt für Erbrecht in Aachen. Seine Kenntnisse im Erbrecht hat er nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main durch den Kurs zum "Fachanwalt für Erbrecht" vertieft. Mittlerweile hat er weitereichende praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts gesammelt. Er ist unter anderem als Nachlaßverwalter tätig und wird durch das Nachlaßgericht Aachen mit der Übernahme von Nachlaßpflegschaften betraut.
Als Fachanwalt für Erbrecht bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfrum seine Leistungen in nachstehenden Bereichen an:
- Erbrecht
- Unternehmensnachfolge
- Erbschaftsteuerrecht
- Verfassen von Testamenten
- "Berliner Testament": Vor- und Nachteile
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Im Erbrechts-Skript: "Erbrecht verständlich" des DVEV finden Sie aktuelle weiterführende Informationen zu diesem und zu vielen anderen Themen rund ums Erbrecht.
Unter anderem durch die Teilnahme an Symposien und Seminaren rund um das Thema Erbrecht hält Herr Rechtsanwalt Wolfrum sein Wissen auf dem aktuellen Stand, um seine Mandanten bestmöglich beraten und vertreten zu können, z.B.:
"10. Deutsches Erbrecht-Symposium"
12.10.2007, Heidelberg
"Das Unternehmertestament im Zivil- und Steuerrecht"
10.11.2007, Düsseldorf/Neuss